Liebe Patienten,
ab Montag, den 27.04. gilt in unserer Praxis, wie auch in anderen Einrichtungen, die Maskenpflicht. Sie dient zur weiteren Reduzierung der Ansteckungsgefahr.
Zu Atemschutzmasken zählen der medizinische Mundschutz, selbst genähte Alltagsmasken aber auch zu Not ein Schal oder ein Tuch.
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