02553 - 99 31 77

Ablauf

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Folgendes mit:

  • Krankenversichertenkarte
  • Befreiungsausweis (falls zutreffend)
  • ärztliche Verordnung
  • relevante Dokumente (Befunde, Röntgenaufnahmen, OP-Berichte)
  • großes Handtuch
  • sportliche oder bequeme Bekleidung

Bitte beachten Sie, dass wir Personen mit akuten Erkrankungen wie Antibiotikaeinnahme, Erkältungen, Virusinfekten, Fieber oder Durchfall bitten, ihren Termin zu verschieben, um die Gesundheit aller zu schützen.

Wir freuen uns darauf, Sie zu einem späteren Zeitpunkt bei bester Gesundheit in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.

Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden im Voraus ab.

1.Termin

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Termine anbieten, um Ihnen den bestmöglichen Therapieerfolg zu gewährleisten. Ihren ersten Termin können Sie persönlich oder telefonisch vereinbaren. Wir bitten Sie, etwa 15 Minuten vor Ihrem ersten Termin bei uns zu sein, um einen Aufnahmebogen auszufüllen. Dies ermöglicht es uns, genug Zeit für Ihr Anliegen zu haben.

Folgetermine können Sie gerne nach Ihrer Behandlung/Ihrem Training oder auch im Vorfeld mit uns vereinbaren.

Die Eigenbeteiligung ist spätestens bis zur zweiten Behandlung zu zahlen.

Bitte beachten Sie, dass ein Kassenrezept innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss!

Terminabsagen / Eigenbeteiligung

Wir möchten darauf hinweisen, dass Terminabsagen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen müssen.

Unsere Praxis legt großen Wert auf die Vereinbarung fester und individueller Termine, um eine umfassende und gut geplante Therapie für Sie und alle unsere Patienten sicherzustellen. Leider entstehen bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen erhebliche Kosten für uns, da wir die reservierte Zeit nicht anderweitig vergeben können.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie , ihn mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls müssen wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die für den Termin geplante Leistung privat in Rechnung stellen.(§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB).

Selbstverständlich können abgesagte Termine innerhalb des von Ihrer Krankenkasse festgelegten Zeitrahmens nachgeholt werden.

 

Nach § 32 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) sind physiotherapeutische Leistungen zuzahlungspflichtig, wobei ein Beitrag in Höhe von 10 % anfällt, sofern Sie nicht von der Zuzahlung aufgrund ärztlicher Verordnung befreit sind. Zusätzlich gemäß § 61 SGB V wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung erhoben. Beachten Sie bitte, dass Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre von der Zuzahlung befreit sind.